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Online-Umfrage zur Einführung der elektronischen Bilanz (E-Bilanz)

In den vergangenen Wochen häufen sich die Klagen von ESD Mitgliedern über überbordende Anforderungen bei der Einführung der E-Bilanz. Erste Äußerungen des Bundeswirtschaftsministeriums deuten darauf hin, dass vor allem die weit über die handelsrechtlichen Vorschriften hinausgehende Aufgliederung der Konten, die die Finanzverwaltung bei der E-Bilanz verlangt, für Unmut sorgt.

Im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), setzt sich der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. bei Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler für eine Ausgestaltung der E-Bilanz ein, die dem Ziel Abbau unnötiger Bürokratie Rechnung trägt und nicht den Aufbau neuer Belastungen, gerade für die  kleinen Unternehmen, mit sich bringt.
 

Hintergrund:
Mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens am 28.09.2011 ist die E-Bilanz amtlich. Formal gültig ist sie für Jahresabschlüsse, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Die E-Bilanz verändert nicht nur die Art und Weise der Übermittlung. Auch eine Gliederungstiefe, die weit über die im handelsrechtlichen Abschluss vorgeschriebene hinausgeht, kann Auswirkungen auf das bisherige Buchungsverhalten haben.


Das Wichtigste in Kürze

  • § 5b EStG: Elektronische Übermittlung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überleitungsrechnung auf Basis des XBRL-Standards
  • Erstmals verpflichtend anzuwenden auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Die Nichtbeanstandungsregelung der Papiereinreichung im Erstjahr der Anwendung erlaubt es, die Jahresabschlüsse 2012 noch wie bisher auf Papier an das Finanzamt zu übermitteln. Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 werden nur noch in elektronischer Form angenommen.
  • Vorgaben über Aufbau (Taxonomie) des elektronisch zu übermittelnden Abschlusses sowie Mindestpositionen (Muss-Felder), die übermittelt werden müssen
  • Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsgeld, falls nicht elektronisch eingereicht wird. Eine Einreichung auf Papier ist nicht mehr möglich.
  • Auf Antrag kann zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden.“

Zur Gewährleistung einer besonders praxisnahen und zielführenden Vertretung ihrer Interessen befragt der ESD seine Mitglieder zu ihrer persönlichen Einschätzung des Themenkomplexes „E-Bilanz“.

 

 

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