ESD Kompass | Der Newsletter für Selbständige

 

 ESD KOMPASS
Der Newsletter für Selbständige



Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder,

hier die neue Ausgabe des ESD Kompass, dem Newsletter des Europaverbandes der Selbständigen - Deutschland e.V. Wie immer informieren wir Sie über Wissenswertes rund um das Thema Selbständigkeit, unsere Verbandsarbeit sowie die neuesten Angebote für ESD Mitglieder. 

Weitere aktuelle Informationen und einen Überblick über unsere Service- und Dienstleistungen sowie vieles mehr finden Sie natürlich auch auf unserer Internetseite unter www.esd-ev.de

Viel Spaß bei der Lektüre!

 

Neue Ausgabe der Informationen für Selbständige

Was sich 2021 ändert – Neuregelungen auf einen Blick

Das Jahr 2021 bringt zahlreiche neue Regelungen und Gesetzesänderungen mit sich, nicht nur wegen Corona. So gelten beispielsweise neue Beitragsbemessungsgrenzen, der Solidaritätszuschlag entfällt für die Mehrheit der Steuerzahler, der Mindestlohn steigt, und vieles mehr.

In der Anlage übersenden wir Ihnen die aktuelle Ausgabe unserer Informationen für Selbständige, die Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen gibt.

 

Aktuelle Pressemitteilung

Selbständige fordern sofortige Korrektur bei den Corona-Hilfen

Berlin/Saarlouis, 13.01.2021. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. kritisiert die nachträglichen Anpassungen der Bedingungen zur Auszahlung der Überbrückungshilfe II als Vertrauensbruch und schweren Fehler. Der ESD Präsident, Kuni Ludwig Both, erklärt hierzu:
"Die Bundesregierung hat im Dezember ohne viel Aufhebens oder eine Information an die Betroffenen die Antragsbedingungen zur Überbrückungshilfe II entsprechend der Vorgaben des EU-Beihilferechts angepasst. Plötzlich brauchen antragstellende Selbständige ungedeckte Fixkosten, also Verluste, und nicht mehr wie bisher vollmundig verkündet lediglich Umsatzeinbußen.
Diese heimliche Änderung hat fatale Konsequenzen für die hilfesuchenden Selbständigen. Das Problem: die bereits gestellten Hilfsanträge gingen von völlig anderen Voraussetzungen aus. Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe II erhalten haben, müssen ggf. mit erheblichen Rückzahlungen rechnen. Gelder, die meist verwendet wurden, um Rückstände aus den Vormonaten zu finanzieren.
Besonders hart werden jetzt die getroffen, die von der November- und Dezemberhilfe nicht profitiert haben und nun auf die Überbrückungshilfen angewiesen sind. Also insbesondere der Einzelhandel oder aber die Reisebüros. Erst kommt die Hilfe nicht oder nur schleppend und dann muss sie ggf. noch in Teilen zurückgezahlt werden.
Es ist empörend, dass die Antragsteller keinen Bestands- oder Vertrauensschutz bezüglich der Regelungen am Tag der Antragsstellung genießen!
Um noch einen letzten Funken Vertrauen seitens der Selbständigen in die staatlichen Hilfsprogramme zu erhalten, müssen die Minister Scholz und Altmaier jetzt mit ihren Häusern sofort reagieren und die Regelungen so umgestalten, dass die versprochenen und dringend benötigten Unterstützungsleistungen auch greifen und kurzfristig ankommen."

 

ESD Vorteilspartner

Gewerbeleasing zu unschlagbaren Konditionen

Unser Kooperationspartner, die Unternehmensgruppe Bleker, bietet in einer Sonderaktion für Gewerbekunden einige fest konfigurierte Fahrzeuge zu tollen Konditionen. Wie immer gilt: begrenztes Kontingent.


CITROËN C5 AIRCROSS


CITROËN ë-SpaceTourer

Das komplette Angebot inklusive der Kontaktdaten finden Sie im Mitgliederbereich unserer Webseite unter:
https://www.esd-ev.de/unternehmensgruppe-bleker

 


 Kontakt

Unsere Bundesgeschäftsstelle beantwortet gerne Ihre Fragen!

Rufen Sie uns an: +49 6831 698339
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Unsere Anschrift:
Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V.
Hohenzollernring 8
66740 Saarlouis

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Anhänge
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