ESD MEDIENINFO | Selbständige fordern sofortige Korrektur bei den Corona-Hilfen

ESD MEDIENINFO | Selbständige fordern sofortige Korrektur bei den Corona-Hilfen

Berlin/Saarlouis, 13.01.2021. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. kritisiert die nachträglichen Anpassungen der Bedingungen zur Auszahlung der Überbrückungshilfe II als Vertrauensbruch und schweren Fehler. Der ESD Präsident, Kuni Ludwig Both, erklärt hierzu:

„Die Bundesregierung hat im Dezember ohne viel Aufhebens oder eine Information an die Betroffenen die Antragsbedingungen zur Überbrückungshilfe II entsprechend der Vorgaben des EU-Beihilferechts angepasst. Plötzlich brauchen antragstellende Selbständige ungedeckte Fixkosten, also Verluste, und nicht mehr wie bisher vollmundig verkündet lediglich Umsatzeinbußen.

Diese heimliche Änderung hat fatale Konsequenzen für die hilfesuchenden Selbständigen. Das Problem: die bereits gestellten Hilfsanträge gingen von völlig anderen Voraussetzungen aus. Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe II erhalten haben, müssen ggf. mit erheblichen Rückzahlungen rechnen. Gelder, die meist verwendet wurden, um Rückstände aus den Vormonaten zu finanzieren.
Besonders hart werden jetzt die getroffen, die von der November- und Dezemberhilfe nicht profitiert haben und nun auf die Überbrückungshilfen angewiesen sind. Also insbesondere der Einzelhandel oder aber die Reisebüros. Erst kommt die Hilfe nicht oder nur schleppend und dann muss sie ggf. noch in Teilen zurückgezahlt werden.
Es ist empörend, dass die Antragsteller keinen Bestands- oder Vertrauensschutz bezüglich der Regelungen am Tag der Antragsstellung genießen!

Um noch einen letzten Funken Vertrauen seitens der Selbständigen in die staatlichen Hilfsprogramme zu erhalten, müssen die Minister Scholz und Altmaier jetzt mit ihren Häusern sofort reagieren und die Regelungen so umgestalten, dass die versprochenen und dringend benötigten Unterstützungsleistungen auch greifen und kurzfristig ankommen.“

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