ESD MEDIENINFO | Selbständige fordern Kulanz bei Fristende für die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen

ESD MEDIENINFO | Selbständige fordern Kulanz bei Fristende für die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen

Berlin/Saarlouis, 12.02.2024. Die Fristverlängerung für die Schlussabrechnungen der Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen endet am 31. März 2024. Bei Fristversäumnis droht die komplette Rückzahlung. Bereits jetzt ist abzusehen, dass, auch bedingt durch den Aufwand für die prüfenden Dritten, viele Unternehmen diese Frist nicht halten können. Der Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. fordert daher die Behörden auf, sich jeden Einzelfall genau anzuschauen und sich mit Einzelfristverlängerungen kulant zu zeigen. ESD-Präsident Timo Lehberger erläutert das Problem:

„Natürlich ist anzuerkennen, dass bereits in der Vergangenheit mit Fristverlängerungen den Gegebenheiten pauschal Rechnung getragen wurde. Dennoch zeigen Rückmeldungen unserer Mitglieder, dass sich die praktische Umsetzung in den Antragsportalen schwieriger gestaltet, als man dies aus der Vergangenheit gewohnt war. Im Vergleich zur Antragstellung sind dieses Mal nicht nur sämtliche Angaben exakt zu ermitteln, sondern auch wesentlich mehr Angaben zu machen. Bis zuletzt wurde am Antragsportal und an den Fördervoraussetzungen gefeilt und geändert. Änderungen, die nun berücksichtigt werden müssen.
Konkret heißt das, sollte ein Unternehmen bis zum 31. März seine Schlussabrechnung nicht eingereicht haben, so "muss nach den Förderrichtlinien des Bundes die Fördersumme zu 100 Prozent inklusive Verzinsung zurückgezahlt werden". Das ist absurd. Unternehmen, die gerade erst mit öffentlichen Mitteln durch die Corona-Krise gebracht wurden und sich in den weiterhin wirtschaftlich schwierigen Zeiten wieder erholen müssen, werden nun durch ein kompliziertes Verfahren und starre Fristen im Nachgang von der Bürokratie eingeholt.
Entsprechend fordern wir seitens der Bewilligungsstellen bei Überschreitung des Fristendes mit Augenmaß vorzugehen und jeden Einzelfall individuell zu prüfen.
Bewährte Sanktionen wie Zwangsgelder oder deren Androhung wären ein besseres, probates und milderes Mittel, um die zügige Abgabe der Schlussabrechnungen zu forcieren. 
Zumal der Nutzen einer vollständigen Abgabe zu einem fixen Termin widersinnig erscheint. Eine zeitnahe Bearbeitung durch die Bewilligungsbehörden ist aufgrund der Masse der Anträge ausgeschlossen.
Ein kontinuierlicher Eingang der Schlussabrechnungen wäre der Bearbeitung nicht hinderlich.“

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