Berlin, 11.08.2022. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. sieht die von Bundesfinanzminister Lindner mit dem Inflationsausgleichsgesetz vorgelegten Pläne zur Abmilderung der kalten Progression als einen ersten Schritt in die richtige Richtung und warnt davor, die Vorlage im anstehenden Gesetzgebungsverfahren in diesem wichtigen Punkt wieder zu verwässern. Prinzipiell fordert der Verband jedoch die Abschaffung der kalten Progression durch sich alljährlich analog zur Inflation ändernde Steuertarife. ESD Präsident Kuni Ludwig Both erklärt hierzu:
„Von den aktuell ca. 3,3 Millionen kleinen und mittelständischen Betrieben - mit bis zu 50 Mitarbeitern - in Deutschland sind rund 2,4 Millionen Einzelunternehmen und Personengesellschaften, für die die Einkommenssteuer die Unternehmenssteuer ist. Die kalte Progression wirkt auf diese wie eine stetige Steuererhöhung. Dies trifft im Übrigen nicht nur diese von uns vertretenen Unternehmer, sondern auch alle Beschäftigten!
Wir fordern aus Gründen der Steuergerechtigkeit die vollständige Abschaffung der kalten Progression. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen müssen die Leistungsträger entlastet und nicht belastet werden.
Der aktuelle Gesetzesvorschlag des Finanzministers geht diesbezüglich zumindest in die richtige Richtung. Wir befürchten allerdings sehr, dass dies durch realitätsfremde und sozialistisch anmutenden Umverteilungsziele konterkariert werden wird.“
Saarlouis/Berlin, 14.06.2022. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. setzt auf Kontinuität. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 13. Juni 2022 in Saarlouis wurde das Präsidium mit überwältigender Mehrheit im Amt bestätigt. Zudem wurden die Unternehmerinnen Angelika Hießerich-Peter aus Mettlach und Petra Schulz aus Berlin einstimmig in das Gremium gewählt.
Das geschäftsführende Präsidium des Verbandes, der die Interessen der Soloselbständigen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen vertritt, setzt sich weiterhin zusammen aus Präsident Kuni Ludwig Both (Saarlouis), den Vizepräsidenten Rainer Nicolas (Köln), Dr. Dr. h.c. Peter Spary (Bonn), Dr. Axel Woeller (Berlin) und dem Schatzmeister Claus Peters (Losheim).
Unterstützt wird der Vorstand durch das erweiterte Präsidium, dem Jörg Dillmann, Rüdiger Dillschneider, Wolfgang Eichner, Angelika Hießerich-Peter, Patrick Meinhardt, Petra Schulz, Erhard Weimann und Dr. Peter Vogt angehören.
Für ihre Arbeit geehrt wurde Patrizia Zimmer, die nach 15 Jahren in der Verbandsführung nicht mehr kandidiert hatte.
Energiewende, Klimaauflagen, Lieferprobleme – die aktuellen Herausforderungen für die Selbständigen sind vielschichtig. Umso wichtiger ist für sie eine starke Lobby auf allen politischen Ebenen. Dafür tritt das Verbandspräsidium erneut drei Jahre an. „Die Soloselbständigen und kleinen Unternehmen sind das Rückgrat der bundesdeutschen Wirtschaft.“, so Präsident Both und weiter „Wir erwarten von der Politik, sich nicht nur in Sonntagsreden dazu zu bekennen, sondern uns im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen und aktiv zu unterstützen.“
Hauptgeschäftsführer Timo Lehberger dankte den Gewählten für ihr Engagement zum Wohle der Selbständigen, wünschte für die Zukunft viel Erfolg für die gemeinsame Arbeit und hob hervor, dass das Präsidium nach wie vor die große Bandbreite der im Dachverband ESD vertretenen Branchen abbilde.
Berlin/Saarlouis, 18.01.2021. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. fordert die Bundesregierung und die Länder dazu auf, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch in diesem Jahr auszusetzen. Der Präsident des ESD, Kuni Ludwig Both, erklärt hierzu:
„Unter den coronabedingten Sonderregelungen der Finanzministerien von Bund und Ländern zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen war eine der zielführendsten Maßnahmen die Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung. Vielen Unternehmen wurde daher auf Antrag die bereits entrichtete Vorauszahlung zurückerstattet.
Leider ist die Krise heute, etwa ein Jahr später, noch nicht zu Ende und um die liquiden Mittel vieler Unternehmen ist es noch schlechter bestellt als im Februar 2020.
Zu unsere Bestürzung wurde die letztjährige Sonderregelung aber nicht verlängert. Dies wird dazu führen, dass am 10. des kommenden Monats viele – häufig bereits angeschlagene – Unternehmen doppelt belastet werden. Zusätzlich zur regulären Umsatzsteuervorauszahlung ist nämlich dann auch noch die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 fällig.
Daher fordern wir den Bundesfinanzminister Olaf Scholz dazu auf, kurzfristig zu reagieren und mit seinen Länderkollegen die weitere Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung möglich zu machen!“
Berlin/Saarlouis, 13.01.2021. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. kritisiert die nachträglichen Anpassungen der Bedingungen zur Auszahlung der Überbrückungshilfe II als Vertrauensbruch und schweren Fehler. Der ESD Präsident, Kuni Ludwig Both, erklärt hierzu:
„Die Bundesregierung hat im Dezember ohne viel Aufhebens oder eine Information an die Betroffenen die Antragsbedingungen zur Überbrückungshilfe II entsprechend der Vorgaben des EU-Beihilferechts angepasst. Plötzlich brauchen antragstellende Selbständige ungedeckte Fixkosten, also Verluste, und nicht mehr wie bisher vollmundig verkündet lediglich Umsatzeinbußen.
Diese heimliche Änderung hat fatale Konsequenzen für die hilfesuchenden Selbständigen. Das Problem: die bereits gestellten Hilfsanträge gingen von völlig anderen Voraussetzungen aus. Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe II erhalten haben, müssen ggf. mit erheblichen Rückzahlungen rechnen. Gelder, die meist verwendet wurden, um Rückstände aus den Vormonaten zu finanzieren.
Besonders hart werden jetzt die getroffen, die von der November- und Dezemberhilfe nicht profitiert haben und nun auf die Überbrückungshilfen angewiesen sind. Also insbesondere der Einzelhandel oder aber die Reisebüros. Erst kommt die Hilfe nicht oder nur schleppend und dann muss sie ggf. noch in Teilen zurückgezahlt werden.
Es ist empörend, dass die Antragsteller keinen Bestands- oder Vertrauensschutz bezüglich der Regelungen am Tag der Antragsstellung genießen!
Um noch einen letzten Funken Vertrauen seitens der Selbständigen in die staatlichen Hilfsprogramme zu erhalten, müssen die Minister Scholz und Altmaier jetzt mit ihren Häusern sofort reagieren und die Regelungen so umgestalten, dass die versprochenen und dringend benötigten Unterstützungsleistungen auch greifen und kurzfristig ankommen.“
Berlin/Saarlouis, 28.09.2021. Anlässlich der bevorstehenden Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen veröffentlicht der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. 12 Forderungen an die künftigen Regierungsparteien. Sie legen dar, was die vom ESD vertretenen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) von der Regierungskoalition erwarten. Der ESD Präsident, Kuni Ludwig Both, erklärt hierzu:
„Die künftige Bundesregierung steht in der neuen Legislaturperiode bis 2025 vor großen Herausforderungen. Es gilt die ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft, die Bewältigung der Folgen der Coronakrise und die Maßnahmen für einen konjunkturellen Aufschwung miteinander zu verbinden. Dafür braucht es auch eine starke Wirtschaft. Deren Rückgrat sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die die neue Bundesregierung durch verbesserte Rahmenbedingen unterstützen muss.
Konkret fordern wir:
1. Die Entlastung von Selbständigen: Zum Beispiel durch Einführung einer Bürokratiekostenpauschale
2. Soziale Absicherung: Zum Beispiel durch die Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge für Selbständige
3. Die Arbeitskosten deckeln: Zum Beispiel durch eine Obergrenze für Sozialabgaben
4. Die gesetzlichen Krankenversicherung attraktiver gestalten: Zum Beispiel durch die Gleichstellung der freiwillig-gesetzlich-Versicherten und der gesetzlich-Pflichtversicherten.
5. Handwerk stärken: Zum Beispiel durch einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen
6. Fachkräfte sichern: Zum Beispiel durch die Stärkung der beruflichen Bildung
7. Gesetzgebung: aktive Deregulierung vorantreiben
8. Corona-Folgen lindern: Zum Beispiel durch eine bundesweit vereinheitlichte Schlussabrechnung zu sämtlichen Hilfsprogrammen
9. KMU freundliches Arbeitsrecht: Zum Beispiel durch eine Reform hin zu klaren Grundsätzen und weniger Ausnahmen
10. Digitale Transformation vorantreiben: Zum Beispiel durch den beschleunigten Ausbau der Infrastruktur und der umgehenden Digitalisierung der Verwaltung auf allen Ebenen
11. KMU krisenfest machen: Zum Beispiel durch die Stärkung der Eigenkapitalbasis
12. Steuerrecht KMU-freundlich gestalten: Zum Beispiel durch ein Regulierungsmoratorium
Grundsätzlich fordern wir, dass sowohl die Regierungs- als auch die Oppositionsparteien in dieser Legislaturperiode die Leistungen der kleinen und mittelständischen Unternehmen honorieren und eine KMU-freundliche Politik ins Zentrum ihrer wirtschaftspolitischen Überlegungen stellen. Wir werden die Handelnden daran messen, wie und ob Sie unsere Forderungen in konkrete
Politik umsetzen werden.“
Der ausführliche Forderungskatalog des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. kann ab sofort unter der Internetadresse www.esd-ev.de/forderungen2021 als PDF-Datei heruntergeladen werden.