ESD MEDIENINFO | Mindestlohn-Kommission stärken – politische Alleingänge verhindern

Berlin/Saarbrücken, 15.04.2025. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. warnt davor, die Grundprinzipien der Mindestlohnfestsetzung weiter zu verwässern. Die Festlegung der Lohnuntergrenze sollte auf einem strukturierten, transparenten Verfahren basieren – nicht auf parteipolitischer Opportunität. Genau dafür wurde die Mindestlohn-Kommission geschaffen.

„Die Mindestlohn-Kommission wurde bewusst als unabhängiges Gremium geschaffen – mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner sowie wissenschaftlichem Sachverstand. Wer nun auf dem Verordnungsweg Mindestlohnpolitik betreiben will, entwertet das Modell der sozialen Marktwirtschaft und schwächt den Konsens zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Die Existenz der Kommission soll gerade verhindern, dass Regierungen mit wechselnden Mehrheiten willkürlich am Verhandlungstisch der Tarifpartner vorbei über die Höhe des Mindestlohns entscheiden. Dass dies unter der früheren Ampelregierung dennoch geschah – etwa mit der gesetzlichen Anhebung auf zwölf Euro im Jahr 2022 ohne Empfehlung der Kommission – untergräbt die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens.

Angesichts der aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD fordert der ESD ein klares Bekenntnis zur Unabhängigkeit der Kommission. „Die SPD muss sich in der neuen Koalition ernsthaft fragen, ob sie aus den Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre gelernt hat. Die reglementierende und subventionierende Politik der alten Ampelregierung hat nicht zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung geführt – im Gegenteil: Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen kämpfen mehr denn je mit Bürokratie, Fachkräftemangel und steigenden Kosten“, so Lehberger.

Der ESD fordert die künftige Bundesregierung auf, zur ordnungspolitischen Vernunft zurückzukehren und die Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns weiterhin dort zu belassen, wo sie hingehört: bei der Mindestlohn-Kommission.

ESD MEDIENINFO | Neuer Koalitionsvertrag: Chance für Selbständige bleibt weitgehend ungenutzt

Berlin/Saarbrücken, 10.04.2025. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. bewertet den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung mit gemischten Gefühlen. Zwar enthält das Papier einzelne Fortschritte, etwa im Bereich der digitalen Verwaltung, der Innovationsförderung und beim Bürokratieabbau. Doch die dringend notwendigen strukturellen Reformen zugunsten der rund drei Millionen kleinen Unternehmen, Soloselbständigen und freien Berufe bleiben erneut aus.

„Die Koalition redet viel vom Mittelstand, aber sie handelt zu wenig für Selbständige“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger. „Gerade Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden, werden wieder einmal nicht ernsthaft berücksichtigt.“
In einer umfassenden Analyse hat der ESD den Koalitionsvertrag mit dem eigenen Forderungskatalog für die Legislaturperiode 2025 bis 2029 abgeglichen. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Nur drei der zwölf zentralen Forderungen des Verbandes wurden im Koalitionsvertrag vollständig erfüllt. Sechs Forderungen wurden bestenfalls teilweise berücksichtigt. Drei Punkte – darunter eine gesetzlich festgeschriebene Obergrenze bei den Sozialabgaben – wurden vollständig ignoriert.
Besonders enttäuschend ist die Tatsache, dass die versprochene steuerliche Entlastung in vielen Punkten vage bleibt. Die dringend geforderte Senkung der Einkommensteuerbelastung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften findet sich allenfalls in Form von Prüfaufträgen wieder. Positiv hervorzuheben ist allerdings, dass Abschreibungsregelungen modernisiert und Investitionen erleichtert werden sollen – das kann, sofern es praxisnah umgesetzt wird, kleinen Betrieben spürbare Vorteile bringen. Gleichzeitig kritisiert der ESD, dass die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags erneut vertagt und die Körperschaftsteuer-Entlastung erst ab dem Jahr 2028 in Aussicht gestellt wird – viel zu spät angesichts der aktuellen Belastungssituation im Mittelstand.
Ein klares Bekenntnis zur Selbständigkeit, sei es gesellschaftlich, steuerlich oder rechtlich, fehlt dem Vertrag vollständig. Von einer Reform des Arbeitsrechts zugunsten kleiner Unternehmen ist ebenso wenig die Rede wie von einem modernen Bild des Unternehmertums in Deutschland.
Zusätzlich kritisch sieht der ESD die neue Ressortverteilung innerhalb der Bundesregierung. Die für Selbständige und kleine Unternehmen besonders relevanten Ministerien – Wirtschaft und Energie, Digitalisierung und Staatsmodernisierung, Arbeit und Soziales sowie Finanzen – sind auf mehrere Parteien verteilt. Das führt zu befürchteten Kompetenzüberschneidungen und einer erneuten Zersplitterung der Zuständigkeiten. Ein eigenständiges Mittelstandsministerium wurde nicht geschaffen, obwohl dies angesichts der vielschichtigen Herausforderungen gerade für kleinere Betriebe sinnvoll gewesen wäre. Zudem bleibt unklar, welches Ministerium künftig federführend für die Belange von Soloselbständigen und Freien Berufen verantwortlich sein soll.
Der Europaverband der Selbständigen fordert daher die Koalitionsfraktionen auf, im weiteren parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Notwendig sind gerechte Sozialversicherungssysteme, die sich an der Lebensrealität von Selbständigen orientieren, spürbare steuerliche Entlastungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie ein klares politisches und gesellschaftliches Bekenntnis zur Selbständigkeit.
„Selbständigkeit ist kein Hobby und kein Nebenbei-Projekt, sondern elementarer Bestandteil unserer wirtschaftlichen Zukunft“, so Lehberger weiter. „Wer diesen Millionen Menschen keine Perspektive gibt, verspielt nicht nur ihr Vertrauen, sondern auch die Innovationskraft, Stabilität und Beschäftigung, die unser Land so dringend braucht.“

ESD MEDIENINFO | ESD begrüßt EU-Vereinfachungsoffensive – neue Bundesregierung muss nachziehen

Saarbrücken/Berlin 08. April 2025. Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres Arbeitsprogramms für 2025 eine Vereinfachungsoffensive angekündigt, die unter anderem auf einen spürbaren Abbau bürokratischer Lasten für Unternehmen zielt. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. (ESD) begrüßt diese Initiative ausdrücklich – mahnt jedoch an, dass die angekündigten Maßnahmen nun zügig und gezielt insbesondere auf Kleinstunternehmen und Soloselbstständige ausgerichtet werden müssen.
ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt: „Es ist ein gutes Zeichen, dass die EU endlich ernst macht mit dem Bürokratieabbau. Entscheidend wird sein, ob die Entlastung auch tatsächlich in den Betrieben ankommt – gerade bei jenen, die ohne Verwaltungsabteilung oder Assistenz den gesamten Aufwand alleine stemmen.“
Nach Vorstellung der EU-Kommission sollen Berichtspflichten reduziert, Verfahren beschleunigt und bestehende Regeln auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden. Geplant ist eine Reduktion der administrativen Lasten für Unternehmen insgesamt um 25 Prozent – bei kleinen und mittleren Unternehmen sollen die Belastungen sogar um bis zu 35 Prozent gesenkt werden. Der ESD fordert, dass Deutschland diese Ansätze aktiv auf nationaler Ebene mitträgt und für Kleinstunternehmen konkrete Vereinfachungen beschließt – etwa bei statistischen Meldungen, Förderanträgen und der Kommunikation mit Behörden.
„Die neue Bundesregierung muss diesen europäischen Kurs in Deutschland konsequent aufgreifen und sofort eigene Vereinfachungsschritte einleiten“, so Lehberger. „Wer in Brüssel Vereinfachung verspricht, darf in Berlin nicht gleichzeitig neue Formulare und Berichtspflichten einführen.“
Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. bietet der Bundesregierung und den EU-Institutionen seine Mitwirkung an, um sicherzustellen, dass die Perspektive der kleinsten wirtschaftlichen Einheiten Europas angemessen berücksichtigt wird.

ESD MEDIENINFO | Überregulierung bremst Betriebe: ESD warnt vor Meldepflicht-Chaos

Berlin/Saarbrücken, 14. März 2025. Seit Jahresbeginn gilt die neue "Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme". Was als Beitrag zur Steuertransparenz angekündigt wurde, entwickelt sich in der Praxis zum wahren Bürokratiemonster und stellt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor erhebliche Herausforderungen.
Betroffen sind alle Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme nutzen, unabhängig davon, ob diese gekauft, gemietet oder geleast wurden. Hierzu zählen unter anderem Kassensysteme, sei es elektronisch, computergestützt oder app-basiert, Waagen mit integrierter Kassenfunktion, Warenwirtschaftssysteme mit angeschlossener Kasse, spezielle Softwarelösungen im Hotel- oder Gesundheitsbereich sowie Taxameter und Wegstreckenzähler. Alle diese Systeme müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, um Manipulationen vorzubeugen.
Die Pflicht, jede Anschaffung, Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme eines solchen Systems umgehend und detailliert an die Finanzbehörden zu melden, bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen Unsicherheiten bei der Interpretation der komplexen Regelungen und möglicherweise hohe Kosten für Schulungen und technische Anpassungen.
"Die neue Meldepflicht wurde als Beitrag zur Steuertransparenz eingeführt, doch in der Praxis bedeutet sie eine erhebliche Belastung für unsere Unternehmen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer verbringen mehr Zeit mit Formularen als mit ihrem eigentlichen Geschäft," kritisiert Timo Lehberger, Präsident des Europaverbandes der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. und erklärt weiter "Gerade für kleine Betriebe sind die neuen Anforderungen ohne fremde, natürlich kostenpflichtige Unterstützung kaum umsetzbar." 
Der Verband fordert daher eine überarbeitete, praxisnahe Regelung, die den administrativen Aufwand minimiert und Rechtssicherheit schafft. Gleichzeitig plädiert er für eine deutliche Verlängerung der Umsetzungsfristen, um Betrieben ausreichend Zeit für die Anpassung zu gewähren.
"Wir brauchen weniger Bürokratie und mehr unternehmerische Freiheit. Nur so sichern wir Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft. Daher appellieren wir auch an CDU und SPD, dieses Thema aktiv in die aktuellen Koalitionsverhandlungen einzubringen und sich für praktikable Lösungen einzusetzen, die Unternehmen entlasten und Bürokratie abbauen", so Lehberger abschließend.

ESD MEDIENINFO | Europaverband der Selbständigen fordert rasche Regierungsbildung

Berlin/Saarbrücken, 25. Februar 2025. Nach der Bundestagswahl appelliert der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. eindringlich an CDU und SPD. Im Interesse von Soloselbständigen sowie Inhabern kleiner und mittelständischer Unternehmen fordert der ESD eine zügige Regierungsbildung, um die dringend benötigte politische Stabilität und Planungssicherheit zu gewährleisten. ESD-Präsident Timo Lehberger betont:
 
„Die anhaltende politische Unsicherheit gefährdet nicht nur das Vertrauen der Selbständigen, sondern hemmt auch essenzielle Investitionen in die Zukunft unserer Wirtschaft. CDU und SPD sind nun gefordert, Verantwortung zu übernehmen und zeitnah eine stabile Koalition zu formen – im Interesse des Erhalts unseres Wirtschaftsstandorts und zur nachhaltigen Stärkung der Selbständigen. Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer stehen täglich vor Herausforderungen, die nur durch verlässliche politische Rahmenbedingungen gemeistert werden können. Eine schnelle Regierungsbildung ist daher der entscheidende erste Schritt, um notwendige Reformen anzustoßen und die wirtschaftliche Dynamik zu sichern. Nur eine zügige Koalitionsbildung schafft den notwendigen Raum für umfassende Reformen – sei es beim digitalen Wandel, bei der sozialen Absicherung oder in der modernen Steuerpolitik. Es geht hierbei um weit mehr als Parteipolitik – es geht um die Zukunft unserer Wirtschaft und das Überleben zahlreicher Soloselbständiger und kleiner Unternehmen.“
 
Der Europaverband der Selbständigen ruft zudem zu einem intensiven Dialog zwischen Politik und Wirtschaft auf, um gemeinsam die Herausforderungen der kommenden Jahre anzugehen.