ESD MEDIENINFO | Europaverband der Selbständigen: Kassensicherungsverordnung stellt Unternehmer unter Generalverdacht

ESD MEDIENINFO | Europaverband der Selbständigen: Kassensicherungsverordnung stellt Unternehmer unter Generalverdacht

Berlin/Neunkirchen, 18.11.2019. Zur aktuellen Kritik des Bäckerhandwerks an der Belegausgabepflicht im Rahmen der ab 2020 geltenden Kassensicherungsverordnung erklärt der Präsident des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V.:

„Diese unsinnige Belegausgabepflicht gilt nicht nur für Bäckereien, sondern für alle Selbständigen, die mit elektronischen Kassensystemen arbeiten. Besonders hart werden von der neuen Kein-Kunde-ohne-Beleg-Gesetzgebung kleine Unternehmen getroffen, die täglich viele kleine Warenmengen an eine Vielzahl von Kunden veräußern, wie zum Beispiel Bäckereien aber insbesondere auch die Gastronomie. Dass der ein oder andere aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Belegausgabepflicht befreit werden kann, hilft der großen Masse an Betroffenen auch nicht weiter.
Weiterhin fordert die Kassensicherungsverordnung, dass Kassensysteme ab 1. Januar 2020 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein müssen, sodass keine Löschung von Umsätzen mehr möglich ist. Sprich, die Unternehmen müssen neue gesetzeskonforme Kassensysteme zum Stückpreis von durchschnittlich 500 EUR anschaffen. Zu guter Letzt muss künftig jeder der ein elektronisches Kassensystem betreibt oder eine neue Registrierkasse anschafft, innerhalb eines Monats eine entsprechende Meldung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Gleiches gilt auch für die Außerbetriebnahme des Kassensystems, auch bei Diebstahl oder Defekt.
Um es kurz zu machen – Wieder einmal verursacht die Politik den kleinen und mittelständischen Unternehmen ein Mehr an Kosten und bürokratischen Erfüllungsaufwand, weil sie alle Selbständigen unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung stellt. In Umkehr der Unschuldsvermutung gilt gerade der kleine Unternehmer für den Gesetzgeber solange als schuldig, bis seine Unschuld zweifelsfrei feststeht. Die Kosten seiner Entlastung hat selbstverständlich er selbst zu tragen.
Am konkreten Beispiel der Kassensicherheitsverordnung sieht man, dass die Bundespolitik gänzlich aus den Augen verloren hat, welch wichtige Rolle der kleine Mittelstand für unser Wirtschaftssystem spielt. Festzuhalten bleibt, dass vor dem Anspruch des Staates auf Steuern erst einmal die Leistung des einzelnen Unternehmers steht. Sprich, wo wir nicht in Ruhe und erfolgreich wirtschaften können, da gibt es irgendwann auch keine Arbeitsplätze und Steuereinkünfte mehr!“

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