ESD MEDINEINFO | Unternehmer beklagen Probleme bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

ESD MEDINEINFO | Unternehmer beklagen Probleme bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Berlin/Saarlouis, 19.01.2023. Seit 1. Januar müssen kranke, gesetzlich versicherte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keinen „gelben Schein“ mehr vorlegen. Eine Krankmeldung in Form einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist allerdings weiterhin nötig. Der Abruf dieser eAU bei den Krankenkassen bereitet den Unternehmern massive Schwierigkeiten. Der Hauptgeschäftsführer des Europaverbandes der Selbständigen - Deutschland (ESD), Timo Lehberger, erklärt hierzu:
„Bereits in den ersten Wochen nach der Umstellung zeigt sich, dass das neue System der eAU zumindest für die Arbeitgeberseite nicht ausgereift ist und unseren Mitgliedsunternehmen große Probleme verursacht.
Selbstverständlich haben die Unternehmen sich auf die geänderte Rechtslage vorbereitet und sich Zugänge zum Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei den Krankenkassen eingerichtet oder, wie bei kleineren Betrieben ohne eigene Lohnbuchhaltung üblich, das Ganze beispielsweise an den Steuerberater delegiert – natürlich gegen Ersatz der entstehenden Mehrkosten.
Leider erhalten wir seitens unserer Mitglieder, darunter auch viele Steuerberatungsgesellschaften, vermehrt Rückmeldung, dass der Prozess dennoch nicht funktioniert. Es beginnt damit, dass ein einfacher „Ich bin krank“-Anruf des Mitarbeiters eben nicht ausreicht. Es ist zum Beispiel für das Abfrageverfahren wichtig zu wissen, ob es sich bei der Erkrankung um einen Berufsunfall handelt. Um zu gewährleisten, dass für die Abfrage alle relevanten Daten zur Verfügung stehen, entwerfen bereits einige unserer Mitglieder firmeneigne Krankmeldungsformulare, die die kranken Mitarbeiter dann ausfüllen und übermitteln müssen. Dies ist ein unsinniger, bürokratischer Mehraufwand für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Am schlimmsten ist, dass der zeitnahe Abruf der eAU nach der Krankmeldung oft erst einmal erfolglos ist, da es bis zu 14 Tagen dauern kann, bis die elektronische Bescheinigung bei den Kassen abrufbar ist. Sprich, der Arbeitgeber hat im schlechtesten Fall zwei Wochen keine verlässliche Information wie lange sein Mitarbeiter ausfällt und macht die Personalplanung im Blindflug. Hinzu kommen Aufwand und Kosten, die mit der erneuten Abfrage einhergehen. Hierbei muss man darauf hinweisen, dass es sich um Einzelabrufe (Pull-Verfahren) handelt. Technisch mögliche, automatisierte Massenabrufe oder gar Push-Benachrichtigungen sind mit Hinweis auf Datenschutzbedenken gar nicht vorgesehen.
Entsprechend fordern wir, dass das System umgehend praxisgerecht nachjustiert wird. Die Unternehmen sind gerne bereit, alle richtigen und dem Bürokratieabbau dienenden Maßnahmen mitzutragen. Allerdings dürfen wir auch erwarten, dass die Konzepte ausgereift sind, funktionieren und uns nicht mehr Arbeit machen als vorher.“

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