Saarbrücken/Berlin, 29.04.2026. Angesichts der zunehmend angespannten wirtschaftlichen Situation fordert der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. ein kurzfristiges Entlastungspaket für Soloselbstständige sowie Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Steigende Kosten, schwächere Nachfrage, hoher bürokratischer Aufwand, wachsende Abgabenlasten und immer komplexere Vorgaben treffen gerade kleinere Unternehmen besonders unmittelbar. Anders als große Unternehmen verfügen sie häufig nicht über eigene Rechts-, Steuer- oder Verwaltungsabteilungen. Was an zusätzlichem Aufwand entsteht, landet direkt beim Inhaber, in der Buchhaltung am Abend oder am Wochenende.
„Der kleine Betrieb vor Ort scheitert nicht an zu wenig Arbeit, sondern immer häufiger an zu viel Aufwand rund um die eigentliche Arbeit. Jede zusätzliche Nachweispflicht, jede steigende Abgabe und jede komplizierte Regel bindet jeweils Zeit und Geld, das im Betrieb fehlt. Deshalb braucht es jetzt Entlastung, die kurzfristig wirkt und nicht erst in mehreren Jahren nach etlichen weiteren Reformrunden“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.
Der ESD fordert deshalb fünf Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden sollten:
- Bürokratieabbau mit steuerwirksamer Bürokratiekostenpauschale
Dokumentationspflichten, Mehrfachmeldungen, Nachweise und Berichtspflichten müssen konsequent reduziert werden. Zusätzlich fordert der ESD eine steuerwirksame Bürokratiekostenpauschale für den Aufwand, den Selbständige im staatlichen Interesse leisten. - Entlastung bei der Einkommensteuer
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Einkommensteuer faktisch die zentrale Unternehmenssteuer. Wer kleine Betriebe entlasten will, muss deshalb hier ansetzen. - Verminderte Mehrwertsteuer für arbeitsintensive Handwerksleistungen
Ein verminderter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Handwerksleistungen würde private Auftraggeber entlasten und gerade kleine Handwerksbetriebe kurzfristig unterstützen. - Kurzfristige Begrenzung der Sozialabgaben und Arbeitskosten
Steigende Lohnzusatzkosten treffen kleine Arbeitgeber besonders hart. Der ESD fordert eine kurzfristige Begrenzung der Sozialabgaben, damit Beschäftigung planbar bleibt und kleine Betriebe nicht zusätzlich belastet werden. - Bagatellgrenzen und Verschonungsregelungen für kleine Betriebe
Soloselbstständige, Kleinstunternehmen und kleine Betriebe dürfen regulatorisch nicht wie Großunternehmen behandelt werden. Notwendig sind praxistaugliche Schwellenwerte, Bagatellgrenzen und Verschonungsregelungen.
„Wenn Politik kleine Unternehmen entlasten will, darf sie nicht nur auf große Investitionsprogramme schauen. Für viele Betriebe entscheidet sich Entlastung an ganz konkreten Stellen: weniger Bürokratie, weniger Steuerdruck, kalkulierbare Arbeitskosten und Regeln, die kleine Betriebe nicht wie Konzerne behandeln“, so Lehberger.
Der ESD fordert Bund und Länder auf, kurzfristige Entlastungen für Soloselbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen zur Priorität zu machen. Diese Gruppe trägt regionale Versorgung, Beschäftigung, Ausbildung, Dienstleistungen, Handwerk und unternehmerische Vielfalt. Wer sie entlastet, stärkt nicht nur einzelne Betriebe, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes.