ESD MEDIENINFO | Selbständige fordern: Keine Kassenpflicht ohne Kassengeschäft

ESD MEDIENINFO | Selbständige fordern: Keine Kassenpflicht ohne Kassengeschäft

Berlin/Saarbrücken, 27. August 2026. Das Bundesministerium der Finanzen plant eine neue Kassenpflicht für Selbständige, Unternehmen und Freiberufler mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro netto. Nach dem vorliegenden Entwurf kann die Pflicht bereits ab dem 1. Januar 2027 greifen. Erfasst würden grundsätzlich auch Selbständige, die in ihrem Geschäftsalltag überhaupt keine Kasse benötigen.
Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. hält eine solche pauschale Verpflichtung für unnütz.

„Wer keine Bar- oder Kartenzahlung anbietet, braucht keine elektronische Kasse. Einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater, Designer oder anderen Selbständigen trotzdem dazu zu verpflichten, eine Kasse anzuschaffen, hat mit sinnvoller Bekämpfung von Steuerhinterziehung nichts zu tun. Das ist Bürokratie um ihrer selbst willen“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Besonders widersprüchlich ist, dass der Entwurf Überweisungen und Lastschriften ausdrücklich von der Erfassung über das elektronische Aufzeichnungssystem ausnimmt. Barzahlungen sowie Kartenzahlungen sollen hingegen über das Kassensystem erfasst werden. Damit kann ein Selbständiger verpflichtet sein, eine elektronische Kasse anzuschaffen und vorzuhalten, obwohl er darüber keinen einzigen Geschäftsvorfall abwickelt.

„Damit zwingt der Staat Selbständige im Zweifel dazu, Geld für eine Kasse auszugeben, die anschließend buchstäblich nur in der Ecke steht. Noch absurder wird es, wenn die Nichtverwendung eines vorgeschriebenen Systems gleichzeitig mit Bußgeldern geahndet werden kann“, so Lehberger.

Der Entwurf sieht bei Verstößen gegen die Vorgaben zu elektronischen Aufzeichnungssystemen je nach Tatbestand Geldbußen von bis zu 5.000 beziehungsweise 25.000 Euro vor.
Auch bei der Abgrenzung zeigt sich, dass differenzierte Regelungen möglich sind. Bei der maßgeblichen Umsatzgrenze wird auf den Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz abgestellt. Bestimmte steuerfreie Umsätze werden dabei nicht berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise steuerfreie Heilbehandlungen. Dadurch können Ärzte und andere Heilberufe mit entsprechenden steuerfreien Umsätzen bereits aufgrund der Berechnung der Umsatzgrenze außerhalb der Kassenpflicht bleiben.

Der ESD fordert deshalb eine klare und unbürokratische Ausnahme für Selbständige und Unternehmen, die Zahlungen ausschließlich per Überweisung oder Lastschrift erhalten. Wer keine Bar-, Debit- oder Kreditkartenzahlungen entgegennimmt, darf nicht verpflichtet werden, eigens dafür ein elektronisches Kassensystem anzuschaffen und vorzuhalten.

„Der Staat sollte elektronische Kassen dort verlangen, wo tatsächlich kassentypische Zahlungsvorgänge stattfinden. Eine Kassenpflicht ohne Kassengeschäft schafft weder mehr Steuergerechtigkeit noch weniger Bürokratie. Sie schafft vor allem zusätzliche Kosten und Aufwand für Selbständige, ohne einen einzigen zusätzlichen Zahlungsvorgang transparent zu machen“, erklärt Lehberger abschließend.

Der ESD fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die Kassenpflicht auf Unternehmen und Selbständige zu beschränken, die tatsächlich Bar- oder Kartenzahlungen entgegennehmen, und die vorgesehene Grenze von 100.000 Euro Nettogesamtumsatz deutlich anzuheben.

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