ESD Politik, Positionen & Forderungen
Europapolitische Forderungen des ESD
Europa bietet enorme Chancen für Selbständige und kleine Unternehmen – doch in der Praxis stehen ihnen oft unnötige Hürden, rechtliche Unsicherheiten und überbordende Bürokratie im Weg.
Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. setzt sich deshalb auf europäischer Ebene für klare, praxisnahe und mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen ein. Ziel ist ein Binnenmarkt, der nicht nur für große Unternehmen funktioniert, sondern auch für kleine Betriebe und Selbständige.
Unsere aktuellen europapolitischen Forderungen setzen genau hier an:
Forderung des ESD
Einführung einer europaweit einheitlichen und rechtsverbindlichen Definition von Selbständigkeit
Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. setzt sich für die Schaffung einer europaweit einheitlichen und rechtsverbindlichen Definition von Selbständigkeit ein. Ziel ist es, den Status von Selbständigen im Binnenmarkt klar zu bestimmen und die bislang bestehenden rechtlichen Unsicherheiten nachhaltig zu beseitigen.
Auf Ebene der Europäischen Union existiert derzeit keine allgemeingültige, sektorübergreifende Definition von Selbständigkeit. Zwar finden sich in einzelnen Richtlinien und Regelungsbereichen funktionale Begriffsbestimmungen, diese sind jedoch weder einheitlich noch geeignet, eine umfassende und rechtssichere Statusbestimmung zu gewährleisten. Die konkrete Einordnung erfolgt weiterhin auf Grundlage nationaler Rechtsordnungen sowie durch Einzelfallentscheidungen der Gerichte. Dies führt innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu erheblichen Unterschieden in der Bewertung vergleichbarer Tätigkeiten.
Ein zentrales strukturelles Problem besteht darin, dass die Abgrenzung in vielen Mitgliedstaaten – so auch in Deutschland – nicht über eine positive Definition von Selbständigkeit erfolgt, sondern über eine sogenannte Negativabgrenzung. Maßgeblich ist dabei in erster Linie, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Selbständigkeit wird demnach häufig lediglich als das verstanden, was nicht als Beschäftigung eingeordnet wird. Ein solcher Ansatz führt zwangsläufig zu Unschärfen, da er keinen eigenständigen, klar bestimmbaren Rechtsstatus beschreibt, sondern nur eine Abgrenzung im Einzelfall ermöglicht.
Für Selbständige und ihre Auftraggeber bedeutet dies ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. In der Praxis besteht vielfach keine verlässliche Möglichkeit, den eigenen Status im Vorfeld eindeutig zu bestimmen. Insbesondere die Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung und zur sogenannten Scheinselbständigkeit erfolgt häufig erst nachträglich und unterliegt unterschiedlichen nationalen Kriterien. Dies kann nicht nur zu finanziellen Risiken, sondern auch zu erheblichen Einschränkungen unternehmerischer Tätigkeit führen.
Gleichzeitig nimmt die europäische Regulierungstätigkeit in arbeits- und sozialrechtlich relevanten Bereichen zu. Neue Regelungsansätze, etwa im Kontext digitaler Plattformarbeit, greifen zunehmend in bestehende Erwerbsformen ein, ohne dass eine einheitliche und übergreifende Definition von Selbständigkeit zugrunde liegt. Aus Sicht des ESD entsteht hier ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Regulierung und rechtlicher Klarheit.
Vor diesem Hintergrund fordert der ESD die europäischen Institutionen auf, einen kohärenten Rechtsrahmen zu schaffen, der eine europaweit gültige Definition von Selbständigkeit sowie klare, praxisnahe Kriterien zur Abgrenzung gegenüber abhängiger Beschäftigung enthält. Diese Kriterien müssen so ausgestaltet sein, dass sie eine nachvollziehbare und rechtssichere Einordnung bereits im Vorfeld ermöglichen und nicht erst im Nachhinein durch gerichtliche Entscheidungen geklärt werden.
Ein solcher Rechtsrahmen sollte insbesondere zentrale Merkmale unternehmerischer Tätigkeit berücksichtigen, darunter die eigenverantwortliche Organisation der Arbeit, das Tragen unternehmerischen Risikos, die fehlende Weisungsgebundenheit sowie die wirtschaftliche Unabhängigkeit. Zugleich ist sicherzustellen, dass unterschiedliche Formen der Selbständigkeit angemessen abgebildet werden, ohne sie pauschal arbeitsrechtlichen Kategorien zuzuordnen.
Ziel muss es sein, echte Selbständigkeit europaweit zu stärken, Scheinselbständigkeit wirksam zu verhindern und gleichzeitig die notwendige Rechtssicherheit für Selbständige und Auftraggeber zu schaffen. Nur auf dieser Grundlage kann der europäische Binnenmarkt seine Funktion auch für selbständige Erwerbstätigkeit voll entfalten.
Unser Ziel: Ein funktionierender Binnenmarkt für alle
Europa braucht Regeln, die funktionieren – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag kleiner Betriebe.
Der ESD steht für ein Europa, das Selbständigkeit stärkt, Rechtssicherheit schafft und Bürokratie reduziert.
Nur mit klaren, fairen und praxisnahen Rahmenbedingungen kann der europäische Binnenmarkt sein volles Potenzial auch für Selbständige und kleine Unternehmen entfalten.