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ESD STATEMENT | Mutterschaft darf kein unternehmerisches Risiko sein

ESD STATEMENT | Mutterschaft darf kein unternehmerisches Risiko sein

15. Dezember 2025

Die aktuelle Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn zeigt deutlich, dass selbstständig erwerbstätige Frauen in der Familienphase weiterhin strukturell benachteiligt sind. In dem Chartbook „Selbstständige werden Mutter – Die Folgen für ihre Erwerbsarbeit“ dokumentiert das Institut unter anderem, dass viele selbstständige Frauen bis kurz vor der Geburt arbeiten und frühzeitig wieder in den Betrieb zurückkehren sowie deutliche Einschnitte bei Arbeitszeit und Einkommen hinnehmen müssen. Besonders Soloselbstständige sind von diesen Effekten überdurchschnittlich betroffen.

Aus Sicht des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. zeigt dies, dass fehlender Mutterschutz, unzureichende Einkommensersatzleistungen und eine mangelnde soziale Absicherung selbstständige Mütter in erhebliche wirtschaftliche Risiken zwingen. Während abhängig Beschäftigte auf gesetzliche Schutzmechanismen zurückgreifen können, bleibt selbstständig erwerbstätigen Frauen häufig nur die eigene Absicherung durch Rücklagen oder der Ausgleich innerhalb des Haushalts. Die Fortführung des Geschäftsbetriebs gelingt vielfach nur durch den faktischen Verzicht auf Schutzregelungen.

Die Studie zeigt zugleich, dass nur rund zwei Drittel der Soloselbstständigen ihre Tätigkeit im Jahr nach der Geburt fortsetzen. Ein relevanter Teil unterbricht oder beendet die Selbstständigkeit ganz. Damit gehen unternehmerische Existenzen verloren, obwohl diese Frauen häufig über Jahre hinweg Betriebe aufgebaut und wirtschaftliche Verantwortung übernommen haben. Schwangerschaft und Mutterschaft wirken so faktisch als Hemmnis für selbstständige Erwerbsbiografien.

ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt:
„Die Studie macht unmissverständlich klar, dass Selbstständige in der Familienphase strukturell schlechter gestellt sind. Wer unternehmerische Verantwortung trägt, darf im Moment der größten privaten Verantwortung nicht allein gelassen werden. Wenn die Bundesregierung Selbstständigkeit attraktiver machen will, muss sie die Realität selbstständiger Mütter anerkennen. Mutterschaft darf kein unternehmerisches Risiko sein. Bei der sozialen Absicherung selbstständig erwerbstätiger Frauen besteht dringender Handlungsbedarf.“

Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. sieht hierin einen klaren wirtschaftspolitischen Auftrag. Es geht um die Glaubwürdigkeit politischer Ankündigungen und um die Zukunft selbstständiger Erwerbsformen. Wer Gründungen fördern, unternehmerische Verantwortung erhalten und wirtschaftliche Vielfalt sichern will, muss die Vereinbarkeit von Familie und Selbstständigkeit endlich realistisch gestalten.

Die vollständige Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn ist abrufbar unter:
https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/chartbooks/Chartbook-Selbststaendige_und_Geburt.pdf

 

ESD Forderungen

Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. fordert:

  • Einen praxistauglichen Mutterschutz für selbstständig erwerbstätige Frauen
  • Verlässliche Einkommensersatzleistungen unabhängig von Betriebsgröße und Versicherungsstatus
  • Spezielle Absicherungsmodelle für Soloselbstständige ohne Vertretungsstrukturen
  • Rechtssicherheit statt Grauzonen für selbstständige Mütter in der Phase rund um Schwangerschaft und Geburt
  • Gleichwertige soziale Absicherung für gleichwertige Lebensentscheidungen unabhängig von der Erwerbsform
ESD STATEMENT | Steuerentlastung vorziehen. Impulse für einen breiten Aufschwung setzen

ESD STATEMENT | Steuerentlastung vorziehen. Impulse für einen breiten Aufschwung setzen

10. Dezember 2025

Der Vorstoß von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz, die geplante Senkung der Körperschaftsteuer bereits 2026 einzuleiten, statt wie vorgesehen ab 2028, gibt der wirtschaftspolitischen Debatte wichtige neue Dynamik. Ihre gegenüber dem Handelsblatt geäußerte Einschätzung macht deutlich, dass die aktuelle Konjunkturschwäche ernst genommen wird und ein früheres Handeln notwendig erscheint.

Eine vorgezogene steuerliche Entlastung kann Unternehmen in einer Phase großer Unsicherheit stärken, Investitionen erleichtern und neues Vertrauen schaffen. Viele Betriebe warten seit Monaten auf klare Signale aus der Politik, die wirtschaftliche Aktivität fördern und den Weg zu mehr Stabilität ebnen.

Wie auch einige Branchen- und Fachverbände ist der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e. V. der Auffassung, dass eine solche Reform zwingend alle Unternehmensformen berücksichtigen muss. Viele Soloselbständige sowie Inhaber kleiner und mittlerer Betriebe arbeiten in Rechtsformen, die von einer reinen Absenkung der Körperschaftsteuer nicht profitieren würden. Eine Entlastung, die nur Kapitalgesellschaften erreicht, würde an der Realität eines großen Teils der deutschen Wirtschaft vorbeigehen.

Eine kluge steuerliche Reform sollte daher dort ansetzen, wo die wirtschaftliche Breite dieses Landes liegt: bei den vielen Einzelunternehmen, Familienbetrieben und Selbständigen, die Tag für Tag zur Wertschöpfung beitragen und in konjunkturell schwierigen Zeiten Stabilität schaffen.

ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt:
„Wer einen nachhaltigen Aufschwung anstoßen will, braucht Entscheidungen, die in der gesamten Unternehmenslandschaft wirken. Eine vorgezogene Steuerentlastung kann ein wichtiges Signal sein. Entscheidend ist jedoch, dass auch Personenunternehmen und Soloselbständige spürbar profitieren. Ohne sie wird es keinen wirtschaftlichen Aufschwung geben.“

ESD MEDIENINFO | ESD begrüßt Entschärfung des Lieferkettengesetzes

ESD MEDIENINFO | ESD begrüßt Entschärfung des Lieferkettengesetzes

10. Dezember 2025

Berlin / Saarbrücken, 10.12.2025. Der Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. begrüßt die politische Verständigung der Unterhändler der EU Staaten und des Europäischen Parlaments auf ein entschärftes EU Lieferkettengesetz. Die ursprünglich geplanten Vorgaben hätten zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen überfordert und in vielen Branchen zu erheblicher Unsicherheit geführt. 
Timo Lehberger, Präsident des ESD, erklärt: „Die Einigung zeigt, dass die Rückmeldungen aus der Praxis Gewicht haben. Europa braucht Regeln, die funktionieren und Unternehmen nicht überfordern.“
Auch die entschärfte Fassung bleibt für viele kleinere Zulieferer anspruchsvoll, weil sie indirekt von Pflichten großer Auftraggeber betroffen sind. Ohne klare Vorgaben drohen zusätzliche Nachweise und steigender Aufwand.
Weiter sagt Lehberger: „Es darf nicht passieren, dass größere Unternehmen ihre Verantwortung einfach an kleinere weiterreichen. Unternehmen an der Basis dürfen nicht die Last eines Gesetzes tragen, das eigentlich andere adressiert.“
Der ESD fordert die Bundesregierung und die EU Institutionen auf, frühzeitig eindeutige Leitlinien vorzulegen und realistische Übergangsfristen sicherzustellen. Notwendig ist zudem eine enge Begleitung in der Aufbauphase, um Unsicherheiten zu vermeiden. Gerade kleinere Betriebe brauchen Klarheit, welche Anforderungen künftig auf sie zukommen.

ESD STATEMENT | EU verschiebt Entwaldungsverordnung

ESD STATEMENT | EU verschiebt Entwaldungsverordnung

05. Dezember 2025

Lehberger: „Praxistauglichkeit ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für erfolgreiche Nachhaltigkeit“

Die Europäische Union verschiebt die Anwendung der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten und wird zentrale Anforderungen für Unternehmen praxistauglicher gestalten. Der Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V. begrüßt diese Entscheidung im Sinne seiner Mitgliedsbetriebe.

Wir begrüßen die Entscheidung der Europäischen Union, die Anwendung der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten zeitlich zu verschieben und die Anforderungen zugleich praxistauglicher zu gestalten. Das Ziel dieser Verordnung ist richtig. Wir wollen globalen Waldschutz und verantwortungsvolle Lieferketten stärken. Damit Nachhaltigkeit gelingt, braucht es jedoch Regeln, die auch in der Realität kleiner und mittlerer Betriebe funktionieren.

Unsere Mitglieder stehen für verantwortungsvolles Wirtschaften. Sie brauchen aber verlässliche Verfahren und ausreichend Zeit, um sich auf neue Vorgaben vorzubereiten. Die ursprünglich geplanten Fristen sowie die vollständige Dokumentationspflicht durch alle Beteiligten einer Lieferketten hätten viele Betriebe überfordert. Dass künftig nur der erste Anbieter eines Produkts sämtliche Nachweise erbringen soll, nimmt den Betrieben spürbar Druck und sorgt dafür, dass die Umsetzung machbar bleibt.

Wir erwarten, dass die angekündigten Verbesserungen konsequent umgesetzt werden und die Behörden verständliche Praxishilfen bereitstellen. Entlastung und Klarheit sind notwendig, damit Unternehmen die verbleibende Übergangszeit sinnvoll nutzen können. Nur wenn ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Realität in Einklang gebracht werden, kann die Verordnung ihr Ziel erreichen.

Wir werden den Prozess weiterhin konstruktiv begleiten. Unsere Unternehmen stehen bereit. Aber sie brauchen praktikable Lösungen. Dafür setzen wir uns ein.

ESD MEDIENINFO | Steueränderungsgesetz 2025 bringt kaum Erleichterung für Selbständige

ESD MEDIENINFO | Steueränderungsgesetz 2025 bringt kaum Erleichterung für Selbständige

17. November 2025

Berlin / Saarbrücken, 17.11.2025. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e. V. sieht im Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 keine ausreichenden Impulse für Soloselbständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Nach der ersten Beratung im Deutschen Bundestag fordert der Verband im weiteren Gesetzgebungsverfahren gezielte Verbesserungen zugunsten der Betroffenen. ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt:
„Viele Selbständige brauchen keine Ankündigungen, sondern spürbare Entlastung im täglichen Arbeiten. Stattdessen wächst der Zeitaufwand für Dokumentation und Verwaltung weiter. Das entzieht vielen Betrieben die Kraft, die sie eigentlich in ihre Leistung und ihre Kundschaft investieren wollen.“
Eine Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, dass Unternehmen in den vergangenen drei Jahren rund 325.000 zusätzliche Stellen schaffen mussten, um administrative Vorgaben zu erfüllen. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Betriebe, die ihre bürokratische Belastung als sehr hoch einstufen, seit 2022 deutlich erhöht. Es wird sichtbar, dass die Belastung nicht nur aus neuen Regeln entsteht. Auch bestehende Vorgaben werden komplexer und kleinteiliger.
„Für kleine Unternehmen ist Bürokratie keine theoretische Größe“, so Lehberger weiter. „Sie begrenzt unmittelbar den unternehmerischen Handlungsspielraum. Jede Stunde, die in Verwaltung statt in Wertschöpfung fließt, fehlt am Ende im Betrieb. Das schwächt die wirtschaftliche Basis und wirkt sich direkt auf Einkommen und Entwicklungsmöglichkeiten aus.“
Der ESD erkennt an, dass der Gesetzentwurf einzelne Verbesserungen für das Ehrenamt enthält und der Gastronomie Planungssicherheit geben soll. Gleichzeitig werden in anderen Bereichen neue Prüf- und Nachweisanforderungen aufgebaut. Hinzu kommt, dass der Bundesrat zusätzliche Verschärfungen anregt, unter anderem bei Mitteilungspflichten und Alltagsgeschäften. Dies würde insbesondere Selbständige und kleine Unternehmen zusätzlich belasten.
Ein Steueränderungsgesetz müsse seinem Namen auch gerecht werden, betont Lehberger. „Für Soloselbständige und kleine Unternehmen geht es nicht nur um weniger Bürokratie, sondern auch um spürbare finanzielle Entlastung. Die Steuerpolitik sollte Eigeninitiative fördern und unternehmerisches Risiko fair behandeln. Dazu gehören einfachere Regelungen, verlässliche Pauschalen und ein klares Bekenntnis zu niedrigeren Steuersätzen.“
Abschließend erklärt Lehberger: „Im parlamentarischen Verfahren besteht die Möglichkeit, das Gesetz so weiterzuentwickeln, dass es tatsächlich entlastet. Dazu gehören klare Regeln, nachvollziehbare Verfahren und eine spürbare Reduzierung administrativer Pflichten. Selbständige und kleine Unternehmen müssen wieder wirtschaftlich arbeiten können, ohne in administrativen Prozessen zu ersticken.“
Der ESD begleitet die Beratungen im Finanzausschuss konstruktiv und wird konkrete Vorschläge zur Entlastung einbringen.

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