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ESD MEDIENINFO | Innovationsprogramm überzeichnet, trotzdem gekürzt: ESD fordert Korrektur im Haushalt 2027

ESD MEDIENINFO | Innovationsprogramm überzeichnet, trotzdem gekürzt: ESD fordert Korrektur im Haushalt 2027

28. September 2026

Berlin, 28.09.2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. kritisiert die im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 geplanten Kürzungen bei der Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Im Mittelpunkt steht das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Weil die Nachfrage die verfügbaren Mittel übersteigt, nimmt das Bundeswirtschaftsministerium bereits seit dem 7. Juli 2026 vorübergehend keine neuen Anträge mehr an. Dennoch sollen die Mittel für ZIM und das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen im kommenden Jahr von rund 558,4 auf rund 539 Millionen Euro sinken.

„Das passt nicht zusammen“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger. „Wenn ein Programm schon im Juli gestoppt werden muss, weil das Geld nicht reicht, und seine Wiederöffnung vom nächsten Haushalt abhängt, dann kann die Antwort nicht eine weitere Kürzung sein.“

Auch das übergeordnete Haushaltskapitel „Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand“ soll von rund 1,85 auf rund 1,80 Milliarden Euro zurückgehen. Aus Sicht des ESD steht das im Widerspruch zur seit Jahren geführten Debatte über schwaches Wachstum, Investitionszurückhaltung und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands. Gerade Programme, die private Investitionen und eigene Entwicklungsarbeit der Unternehmen anstoßen, brauchen deshalb eine verlässliche Ausstattung.

„Wachstum entsteht nicht durch Appelle an die Wirtschaft, sondern dort, wo Unternehmer investieren, entwickeln und Risiko tragen“, so Lehberger. „Wer das will, muss es auch im Haushalt zeigen.“

Der ESD fordert den Bundestag auf, die geplanten Kürzungen im parlamentarischen Verfahren zu korrigieren und die Innovationsförderung an der tatsächlichen Nachfrage kleiner und mittlerer Unternehmen auszurichten.

ESD MEDIENINFO | Kartenzahlungspflicht: Finanzministerium stellt Selbstständige unter Generalverdacht

ESD MEDIENINFO | Kartenzahlungspflicht: Finanzministerium stellt Selbstständige unter Generalverdacht

13. September 2026

Berlin / Saarbrücken,13.09.2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. lehnt die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums für eine Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit entschieden ab. Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollen Handel, Gastronomie und Dienstleister ab 2027 neben Bargeld mindestens ein digitales Bezahlverfahren anbieten müssen. Welches Verfahren angeboten wird, sollen die Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden können, mindestens eines davon muss jedoch ein europäisches sein.

„Ob ein Betrieb Kartenzahlung akzeptiert, ist eine unternehmerische Entscheidung, und sie gehört dem, der das Risiko trägt“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger. Wer als Selbständiger bewusst auf Kunden verzichtet, die kein Bargeld mitführen, wägt Umsatz, Gebühren und Aufwand ab. Diese Abwägung muss ihm kein Ministerium abnehmen.

Das Argument der Wahlfreiheit für die Kunden hält der ESD für vorgeschoben. Nach Zahlen der Bundesbank wurden im vergangenen Jahr bereits 55 Prozent der erfassten Einkäufe bargeldlos bezahlt, nur noch 45 Prozent bar. Der Markt regelt den Wandel längst von selbst, ein Gesetz erübrigt sich.
Kartenzahlung ist zudem keineswegs kostenlos. Laut Bundesbank-Analyse kommen Geschäfte am günstigsten weg, wenn mit Schein, Münze oder Girocard gezahlt wird, während internationale Debit- und Kreditkarten höhere Kosten verursachen. Für Betriebe, die bislang bewusst ausschließlich Bargeld akzeptieren, entstehen durch die geplante Verpflichtung zusätzliche Kosten und organisatorischer Aufwand – unabhängig davon, ob ihre Kunden eine digitale Bezahlmöglichkeit überhaupt nachfragen.

Aufschlussreich ist, was das Ministerium neben der Wahlfreiheit noch als Argument anführt, nämlich die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität. Damit entsteht der Eindruck, Betriebe, die weiterhin auch bar bezahlt werden wollen, stünden unter einem besonderen Verdacht. „Dann soll das Finanzministerium auch dazu stehen, statt sich hinter dem Verbraucherschutz zu verstecken. Offenbar hält sich in Teilen der Politik und der Verwaltung hartnäckig die Vorstellung, Selbständige müsse man erst einmal unter Verdacht stellen, statt ihnen zunächst grundsätzlich rechtskonformes Verhalten zu unterstellen. Das haben die Menschen nicht verdient, die in diesem Land Arbeitsplätze schaffen, ausbilden und Steuern zahlen“, sagt Lehberger.

Der ESD appelliert an die Abgeordneten von CDU und CSU sowie an wirtschaftsnahe SPD-Politiker wie die Mitglieder des Seeheimer Kreises, im laufenden Verfahren zu intervenieren. Die Eckpunkte befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung, ein Kabinettsbeschluss ist noch für dieses Jahr geplant.
„Dass das Vorhaben im Koalitionsvertrag steht, macht es nicht richtiger. Die Union ist angetreten, Bürokratie abzubauen und den Mittelstand zu entlasten. Jetzt ist der Moment für alle, die den Mittelstand ernst nehmen, das auch zu beweisen“, so Lehberger.

ESD MEDIENINFO | Sachsen-Anhalt: Wahlergebnis muss Auftrag sein, Selbständige und Mittelstand wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken

ESD MEDIENINFO | Sachsen-Anhalt: Wahlergebnis muss Auftrag sein, Selbständige und Mittelstand wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken

08. September 2026

Berlin, 08.09.2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e. V. sieht im Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eine politische Zäsur, die weit über das Bundesland hinausreicht. Aus Sicht des Verbandes muss das Wahlergebnis Anlass sein, politische Prioritäten und die konkrete Umsetzung von Reformen auf allen Ebenen kritisch zu überprüfen.

„Wenn sich politische Kräfteverhältnisse so massiv verschieben, ist das ein Weckruf für alle politisch Verantwortlichen“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die Gruppe der Selbständigen. Nach Wahltagsbefragungen stimmte eine deutliche Mehrheit von ihnen in Sachsen-Anhalt für die AfD – ein noch höherer Anteil als im Gesamtergebnis des Landes. Für den Verband ist das ein klares Indiz dafür, wie tief der Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit der Politik gerade in dieser Gruppe reicht.

Der Verband erwartet von der Bundesregierung, begonnene Reformvorhaben jetzt konsequent und ohne weiteren Zeitverzug umzusetzen. Genau darin liege aus Sicht des ESD der eigentliche Handlungsauftrag des Wahlergebnisses.

Entscheidend sei allerdings, dass Reformen die Lebens- und Arbeitswirklichkeit von Soloselbständigen sowie Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen stärker berücksichtigen. Aus Sicht des ESD haben steigende Kosten, wachsende Regulierung, bürokratische Belastungen und lange Verwaltungsverfahren in den vergangenen Jahren das Vertrauen vieler Unternehmerinnen und Unternehmer in die Handlungsfähigkeit der Politik belastet. Viele Selbständige fühlen sich mit ihren Anliegen und ihrer Lebensrealität von der Politik nicht mehr gesehen – das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt macht diese Stimmung sichtbar.

„Wer täglich Verantwortung für einen Betrieb, Beschäftigte und die eigene wirtschaftliche Existenz trägt, erwartet eine Politik, die Probleme löst und verlässliche Rahmenbedingungen schafft.“, so Lehberger.

Der ESD fordert deshalb einen bundesweiten wirtschaftspolitischen Kurs, der Bürokratie tatsächlich abbaut, Planungssicherheit stärkt, unternehmerische Eigenverantwortung respektiert und die besondere Situation Selbständiger bei neuen gesetzlichen Vorhaben systematisch berücksichtigt.

Für den ESD steht zugleich fest, dass wirtschaftliche Freiheit dauerhaft eine stabile demokratische und rechtsstaatliche Ordnung braucht. Rechtssicherheit, verlässliche Institutionen und gesellschaftliche Stabilität sind grundlegende Voraussetzungen für Investitionen und wirtschaftlichen Erfolg.

„Statt sich von diesem Wahlergebnis scheu machen zu lassen, sollte die Bundesregierung notwendige Reformen jetzt erst recht entschlossen umsetzen. Allerdings mit einem deutlich stärkeren Blick auf die Bedürfnisse, die Leistungen und die Bedeutung der Selbständigen und des Mittelstands.“, so Lehberger abschließend.

ESD MEDIENINFO | Selbständige fordern: Keine Kassenpflicht ohne Kassengeschäft

ESD MEDIENINFO | Selbständige fordern: Keine Kassenpflicht ohne Kassengeschäft

26. August 2026

Berlin/Saarbrücken, 27. August 2026. Das Bundesministerium der Finanzen plant eine neue Kassenpflicht für Selbständige, Unternehmen und Freiberufler mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro netto. Nach dem vorliegenden Entwurf kann die Pflicht bereits ab dem 1. Januar 2027 greifen. Erfasst würden grundsätzlich auch Selbständige, die in ihrem Geschäftsalltag überhaupt keine Kasse benötigen.
Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. hält eine solche pauschale Verpflichtung für unnütz.

„Wer keine Bar- oder Kartenzahlung anbietet, braucht keine elektronische Kasse. Einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater, Designer oder anderen Selbständigen trotzdem dazu zu verpflichten, eine Kasse anzuschaffen, hat mit sinnvoller Bekämpfung von Steuerhinterziehung nichts zu tun. Das ist Bürokratie um ihrer selbst willen“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Besonders widersprüchlich ist, dass der Entwurf Überweisungen und Lastschriften ausdrücklich von der Erfassung über das elektronische Aufzeichnungssystem ausnimmt. Barzahlungen sowie Kartenzahlungen sollen hingegen über das Kassensystem erfasst werden. Damit kann ein Selbständiger verpflichtet sein, eine elektronische Kasse anzuschaffen und vorzuhalten, obwohl er darüber keinen einzigen Geschäftsvorfall abwickelt.

„Damit zwingt der Staat Selbständige im Zweifel dazu, Geld für eine Kasse auszugeben, die anschließend buchstäblich nur in der Ecke steht. Noch absurder wird es, wenn die Nichtverwendung eines vorgeschriebenen Systems gleichzeitig mit Bußgeldern geahndet werden kann“, so Lehberger.

Der Entwurf sieht bei Verstößen gegen die Vorgaben zu elektronischen Aufzeichnungssystemen je nach Tatbestand Geldbußen von bis zu 5.000 beziehungsweise 25.000 Euro vor.
Auch bei der Abgrenzung zeigt sich, dass differenzierte Regelungen möglich sind. Bei der maßgeblichen Umsatzgrenze wird auf den Gesamtumsatz nach § 19 Absatz 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz abgestellt. Bestimmte steuerfreie Umsätze werden dabei nicht berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise steuerfreie Heilbehandlungen. Dadurch können Ärzte und andere Heilberufe mit entsprechenden steuerfreien Umsätzen bereits aufgrund der Berechnung der Umsatzgrenze außerhalb der Kassenpflicht bleiben.

Der ESD fordert deshalb eine klare und unbürokratische Ausnahme für Selbständige und Unternehmen, die Zahlungen ausschließlich per Überweisung oder Lastschrift erhalten. Wer keine Bar-, Debit- oder Kreditkartenzahlungen entgegennimmt, darf nicht verpflichtet werden, eigens dafür ein elektronisches Kassensystem anzuschaffen und vorzuhalten.

„Der Staat sollte elektronische Kassen dort verlangen, wo tatsächlich kassentypische Zahlungsvorgänge stattfinden. Eine Kassenpflicht ohne Kassengeschäft schafft weder mehr Steuergerechtigkeit noch weniger Bürokratie. Sie schafft vor allem zusätzliche Kosten und Aufwand für Selbständige, ohne einen einzigen zusätzlichen Zahlungsvorgang transparent zu machen“, erklärt Lehberger abschließend.

Der ESD fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die Kassenpflicht auf Unternehmen und Selbständige zu beschränken, die tatsächlich Bar- oder Kartenzahlungen entgegennehmen, und die vorgesehene Grenze von 100.000 Euro Nettogesamtumsatz deutlich anzuheben.

MEDIENINFO | EU-Verpackungsregeln: ESD warnt vor neuen Hürden für kleine Onlinehändler

MEDIENINFO | EU-Verpackungsregeln: ESD warnt vor neuen Hürden für kleine Onlinehändler

29. Juli 2026

Verband fordert zentrale Registrierung, einheitliche Meldestandards und eine echte Bagatellregelung

Saarbrücken und Berlin, 29. Juli 2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e. V. fordert eine schnelle Entschärfung der europäischen Verpackungsvorgaben für kleine Versandhändler. Die EU-Verpackungsverordnung wird grundsätzlich ab dem 12. August 2026 angewendet. Unternehmen, die verpackte Waren im Fernabsatz unmittelbar an Endnutzer in einem anderen Mitgliedstaat liefern, gelten dort grundsätzlich als Produzenten und müssen die Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung im jeweiligen Zielland erfüllen.

„Wer nur einige Pakete im Jahr in ein anderes EU-Land verschickt, darf nicht denselben bürokratischen Apparat bewältigen müssen wie ein internationaler Handelskonzern. Ohne eine Bagatellregelung wird der europäische Binnenmarkt für kleine Händler an der Landesgrenze enden“, erklärt ESD-Präsident Timo Lehberger.

Betroffene Unternehmen müssen sich grundsätzlich in den jeweiligen Zielländern registrieren, Verpackungsmengen melden und die dort geltenden Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung erfüllen. Zwar sieht die Verordnung für Mengen von weniger als zehn Tonnen pro Jahr eine vereinfachte Berichterstattung vor. Eine allgemeine Befreiung für geringe Versandmengen oder wenige einzelne Lieferungen gibt es jedoch nicht.

Nach der derzeitigen Fassung der Verordnung müssen Versandhändler zudem grundsätzlich in jedem belieferten Mitgliedstaat einen dort niedergelassenen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung bestellen. Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Anwendung dieser Verpflichtung bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Der ESD fordert das Europäische Parlament und den Rat deshalb auf, für rechtzeitige Klarheit zu sorgen und die Aussetzung vor dem 12. August 2026 zu beschließen. Dies könne allerdings nur ein erster Schritt sein. Auch ohne verpflichtenden Bevollmächtigten blieben Registrierung, Mengenmeldungen und Beteiligung an den Entsorgungssystemen in den einzelnen Zielländern erforderlich.

„Eine Verordnung, die den europäischen Verpackungsmarkt harmonisieren soll, darf nicht bei unterschiedlichen nationalen Melde-, Registrierungs- und Beteiligungsverfahren stehen bleiben. Wir brauchen eine zentrale europäische Registrierung, einheitliche digitale Meldestandards und eine echte Bagatellregelung für geringe Versandmengen“, so Lehberger.

Nach Auffassung des ESD sollten Unternehmen ihre Daten über ein einziges europäisches Portal melden können. Die erforderlichen Angaben könnten von dort automatisch an die betroffenen Mitgliedstaaten und deren Systeme weitergeleitet werden. Für kleine Versandmengen brauche es klare Schwellenwerte, vereinfachte Verfahren und eine Befreiung von unverhältnismäßigen Fixkosten.


Die umweltpolitischen Ziele der Verpackungsverordnung dürfen nicht zu unverhältnismäßigen Fixkosten und mehrfachen Verwaltungsverfahren für kleine Händler führen. Kleine Unternehmen dürfen nicht gezwungen werden, wegen weniger Lieferungen in mehreren Mitgliedstaaten parallele Registrierungs- und Verwaltungsverfahren zu durchlaufen.

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